In Österreichs Medien-Häusern wird kaum Rücksicht auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen genommen. Von 13 ausgewerteten Medien erfüllen nur zwei die Beschäftigungspflicht. In drei Unternehmen war keine einzige Person mit einer Behinderung angestellt. Das ist ein Problem, weil Redaktionen so nicht die ganze Gesellschaft abbilden können.
Fast alle Medien haben auf Nachfragen dazu nicht geantwortet. Die bekanntesten Zeitungen wie Kronen Zeitung, Heute (AHVV-Verlag) und Österreich haben gar nicht reagiert. Auch Kurier, Presse, Profil, Kronehit, der Verlag von News und Woman (VGN Medien Holding) sowie die Austria Press Agentur (APA) haben nicht geantwortet.
Dabei hätte etwa die VGN Holding viel Gutes zu berichten: Sowohl im September 2020 als auch im September 2022 kam der Verlag auf einen Erfüllungs-Grad von 300 Prozent. Im Gegensatz dazu haben die Medien Falter, Profil und Österreich keine einzige Pflicht-Stelle besetzt. Profil und Österreich haben uns nicht beantwortet, warum das so ist. Der Falter hat gesagt: Das Problem liege an dem Büro-Gebäude, in dem die Falter-Redaktion eingemietet ist. Der Geschäftsführer des Falter schreibt: Sie haben versucht in ein modernes Gebäude zu ziehen. Aber das ist zu teuer. Eine Erklärung für die nicht besetzten Pflicht-Stellen ist das jedoch nicht. Nur ein Teil der Menschen mit Behinderungen ist auf bauliche Barriere-Freiheit angewiesen, an Menschen mit Lern-Schwierigkeiten oder Autismus denkt die Falter-Redaktion hier offenbar nicht.
Die Prosieben-Gruppe erkennt: Sie ist beim Thema Inklusion noch am Anfang. Im September 2022 war nur eine von acht vorgeschriebenen Stellen besetzt. Für eine gelungene Inklusion am Arbeitsplatz brauche es mehr Bewusstsein, aber auch mehr (finanzielle) Unterstützung, schreibt eine Sprecherin.
Wir haben schwierige Begriffe wie Ausgleichstaxe, Erfüllungs-Grad oder Beschäftigungs-Pflicht hier erklärt.
Geschrieben Von
Maximilian Passruck
und von
Ramona Arzberger
Redaktion
Lisa Kreutzer / Clara Porak
Daten-Auswertung
Markus Hametner
Lektorat
Claudia Burnar
Geprüft von
Nikolai Prodöhl