So haben wir ausgewertet

In Österreich müssen größere Firmen Menschen mit Behinderungen anstellen. Unsere Recherche zeigt, welche das tun und welche nicht.

IN ZUSAMMENARBEIT MIT

Text: Georg Eckelsberger (DOSSIER), Lisa Kreutzer (andererseits)
Diese Recherche ist in Zusammenarbeit mit der Investigativ-Plattform DOSSIER entstanden.

Firmen mit 25 Mitarbeiter·innen und mehr müssen Menschen mit Behinderungen einstellen. Pro 25 Beschäftigte eine Person mit Behinderung. So steht es im Behinderten-Einstellungs-Gesetz. Bisher war nicht öffentlich bekannt, welche Firmen das auch wirklich tun. DOSSIER und andererseits können erstmals zeigen, wer sich an das Gesetz hält und wer nicht. Das lässt Rückschlüsse darauf zu, wie ernst es Firmen mit der Inklusion von Menschen mit Behinderungen nehmen.

Wir haben eine Liste zugespielt bekommen. Sie hat mehr als 20.000 Zeilen. Darin stehen die Namen der Firmen und die Anzahl ihrer Mitarbeiter·innen im September 2020. Und wie viele Menschen mit Behinderungen sie beschäftigt haben. Damit konnten wir die Ausgleichstaxe ausrechnen. Diese müssen Firmen zahlen, wenn sie nicht genug Menschen mit Behinderungen einstellen. Wir haben die Liste überprüft.

So sind wir vorgegangen

Wir haben die Arbeitgeber·innen in Gruppen eingeteilt. Wir vergleichen zum Beispiel Parteien, Medien und Universitäten untereinander. Die wichtigste Zahl ist der Erfüllungs-Grad. Er gibt an, zu wie viel Prozent eine Firma die Beschäftigungs-Pflicht erfüllt. Ein Beispiel: Hat eine Firma 100 Mitarbeiter·innen, muss sie laut Gesetz vier Menschen mit Behinderungen einstellen. Man nennt das »Pflichtstellen für begünstigte Behinderte«. Wenn die Firma aus dem Beispiel alle vier Pflichtstellen besetzt hat, ist das ein Erfüllungs-Grad von 100 Prozent. Hat die Firma nur zwei Pflichtstellen besetzt, sind es 50 Prozent.

Eine besetzte Pflichtstelle bedeutet aber nicht immer auch eine beschäftigte Person: Zum Beispiel werden Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, doppelt angerechnet. Wir haben die Firmen außerdem angeschrieben und um weitere Informationen gebeten. Gibt es eine Inklusions-Strategie? Sind die Arbeitsplätze und der Bewerbungs-Prozess barrierefrei? Unsere Auswertung und die Antworten finden Sie auf den folgenden Seiten.

Was die Daten aussagen – und was nicht

Die Daten zeigen, ob Firmen ihre gesetzliche Pflicht erfüllen. Bemühen sie sich, Menschen mit Behinderungen anzustellen? Oder zahlen sie lieber die Ausgleichstaxe, um sich von der Pflicht freizukaufen?

Doch die Daten zeigen nicht alles. Die größte Einschränkung: Im Gesetz steht, dass nur »begünstigte Behinderte« zählen. Das sind Menschen, die einen Behinderungs-Grad von über 50 Prozent haben und sich das auch offiziell haben bestätigen lassen. Menschen mit einem geringeren Behinderungs-Grad kommen in den Daten nicht vor. Dazu kommt: Behinderung ist immer noch ein Tabu. Viele trauen sich nicht, sich ihre Behinderung amtlich bestätigen zu lassen. Sie haben Angst, keinen Job mehr zu bekommen und ausgegrenzt zu werden.

Die zweite große Einschränkung: Nur Firmen ab 25 Mitarbeiter·innen scheinen in den Daten auf. Hat ein Unternehmen kleinere Tochterfirmen, in denen »begünstigte Behinderte« beschäftigt sind, sind diese nicht im Datensatz enthalten.

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