In Zusammenarbeit mit Dossier

Beschäftigungs-Pflicht
In Österreich müssen größere Arbeitgeber*innen Menschen mit Behinderungen anstellen.
Das nennt man Beschäftigungs-Pflicht. Sie steht im Behinderten-Einstellungs-Gesetz. Die Beschäftigungs-Pflicht besagt: Eine von 25 Personen in einem Team muss als »begünstigt behindert« gelten.
Wenn zum Beispiel 50 Personen in einer Firma arbeiten, muss die Firma zwei begünstigte Behinderte beschäftigen.
Dann hat die Firma zwei Pflicht-Stellen.
Nicht wichtig für die Erfüllung der Beschäftigungs-Pflicht ist,
wie viele Stunden pro Woche die begünstigten behinderten Menschen arbeiten.

Begünstigte Behinderte
Für die Beschäftigungs-Pflicht zählen nur »begünstigte behinderte« Menschen. In Österreich stellt eine Behörde des Sozial-Ministeriums fest, ob jemand »begünstigt behindert« ist. Voraussetzung ist ein Behinderungs-Grad von mindestens 50 Prozent. Ärzt*innen stellen den Grad der Behinderung fest. Wer als begünstigte*r Behinderte*r anerkannt ist, hat einen höheren Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage und Anrecht auf Förderungen.
Ausgleichstaxe
Unternehmen, die die Beschäftigungs-Pflicht nicht erfüllen, müssen die Ausgleichstaxe bezahlen. Sie beträgt 292 bis 435 Euro pro Pflicht-Stelle und Monat. Größere Firmen zahlen mehr. Das Geld wird vom Sozial-Ministerium in einem Topf gesammelt: dem Ausgleichstax-Fonds. Es fließt in Projekte, Angebote und Förderungen, die Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt unterstützen. Zum Beispiel werden die Neba-Angebote dadurch finanziert.
Erfüllungs-Grad
Wir geben in unseren Auswertungen immer wieder den Erfüllungs-Grad der Beschäftigungs-Pflicht an.
Der Erfüllungs-Grad zeigt, wie gut ein Unternehmen Menschen mit Behinderungen anstellt. Wenn der Erfüllungs-Grad bei 100 Prozent liegt, hat das Unternehmen genau so viele Menschen mit Behinderung eingestellt, wie es muss. Wenn der Erfüllungs-Grad niedriger ist, muss ein Unternehmen Ausgleichstaxe zahlen. Der Erfüllungs-Grad kann auch höher sein als 100 Prozent. Das bedeutet, dass ein Unternehmen mehr Menschen mit Behinderungen anstellt, als gesetzlich vorgeschrieben.
Was sagen die geheimen Daten
Menschen mit Behinderungen finden heute schwerer eine Arbeit als vor 15 Jahren.
Das ist nicht gut.
Denn vor 15 Jahren hat Österreich ein Gesetz gemacht.
Das Gesetz war für die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
In dem Gesetz steht:
Alle Menschen sollen eine Arbeit finden können.
Aber das ist in Österreich noch schwieriger geworden.
Wie kann das sein?
Und wir haben eine Liste mit Daten gelesen.
Die Liste war geheim.
Auf der Liste stehen Firmen und Organisationen in Österreich.
Manche Firmen und Organisationen stellen Menschen mit Behinderung ein.
Und andere Firmen und Organisationen stellen keine Menschen mit Behinderung ein.
So können wir endlich sehen:
– Welche Chancen haben Menschen mit Behinderung auf dem Arbeits-Markt in Österreich?
– Welche Probleme haben Menschen mit Behinderung auf dem Arbeits-Markt in Österreich?
Geschrieben Von
Maximilian Passruck
und von
Ramona Arzberger
Redaktion
Lisa Kreutzer / Clara Porak
Daten-Auswertung
Markus Hametner
Lektorat
Claudia Burnar
Geprüft von
Nikolai Prodöhl